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Als Fälle höherer Gewalt, Krieg, innere Unruhen und behördliche Maßnahmen, auch Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, ganze oder teilweise Stillegung unseres Werkes, der Eintritt solcher Ereignisse im Werk unserer Lieferanten, entbinden uns von jeder Haft- und Lieferpflicht und berechtigen, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Kleinstaufträge, die mit hohem Arbeitsaufwand verbunden sind, berechnen wir unseren Mehrkosten entsprechend.
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